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   FG Sachsen-Anhalt, 19.05.2014 - 5 K 1165/10   

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https://dejure.org/2014,16394
FG Sachsen-Anhalt, 19.05.2014 - 5 K 1165/10 (https://dejure.org/2014,16394)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.05.2014 - 5 K 1165/10 (https://dejure.org/2014,16394)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. Mai 2014 - 5 K 1165/10 (https://dejure.org/2014,16394)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinzuschätzung wegen nicht ordnungsmäßiger Kassenführung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Hinzuschätzung wegen nicht ordnungsmäßiger Kassenführung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1497
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.10.2001 - I R 103/00

    Veranlagungszeitraum

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.05.2014 - 5 K 1165/10
    a) Das Gericht hat gem. § 96 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz Finanzgerichtsordnung (FGO) i. V. m. § 162 AO eine eigene, selbstständige Schätzungsbefugnis und kann daher - wie vorliegend - seine Schätzung ganz oder teilweise an die Stelle der Schätzung des FA setzen, ohne die Schätzung des FA als rechtsfehlerhaft einstufen zu müssen (z. B. BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 I R 103/00, BStBl II 2004, 171).
  • BFH, 16.02.2006 - X B 57/05

    Führung Kassenbuch - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.05.2014 - 5 K 1165/10
    Auch wenn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) eine Pflicht zur Führung eines Kassenbuchs nicht besteht, wenn ein Steuerpflichtiger zulässigerweise seinen Gewinn durch EÜR ermittelt (z.B. Entscheidungen vom 13. März 2013 X B 16/12, BFH/NV 2013, 902; vom 16. Februar 2006 X B 57/05, BFH/NV 2006, 940), existieren offenkundig solche Aufzeichnungen.
  • BFH, 13.03.2013 - X B 16/12

    Schätzungsbefugnis bei einer Einnahmen-Überschussrechnung, wenn der

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.05.2014 - 5 K 1165/10
    Auch wenn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) eine Pflicht zur Führung eines Kassenbuchs nicht besteht, wenn ein Steuerpflichtiger zulässigerweise seinen Gewinn durch EÜR ermittelt (z.B. Entscheidungen vom 13. März 2013 X B 16/12, BFH/NV 2013, 902; vom 16. Februar 2006 X B 57/05, BFH/NV 2006, 940), existieren offenkundig solche Aufzeichnungen.
  • BFH, 14.08.1991 - X R 86/88

    Bei der Festsetzung von Hinterziehungszinsen aufgrund geschätzter

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.05.2014 - 5 K 1165/10
    Dabei hängt der Grad der Wahrscheinlichkeit dafür, dass eine Schätzung zutreffend ist, von den Umständen des Einzelfalls (z. B. BFH-Urteil vom 14. August 1991 X R 86/88, BStBl II 1992, 128).
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